Objektschutzgutachten / Fachgutachten gravitative Naturgefahren bei Bauvorhaben im Gefahrengebiet
Gravitative Naturgefahen
Gravitative Naturgefahren (Hochwasser, Murgang, Rutschungen, Sturzprozesse, Lawinen) sind stark ortsgebunden und daher raumplanerisch von hoher Bedeutung. Bei jedem Bauvorhaben muss daher die Situation bezüglich Naturgefahren abgeklärt werden. In Gebieten mit einer relevanten Gefährdung muss die Bauherrschaft für die Erteilung der Baubewilligung mit einem Fachgutachten Naturgefahren aufzeigen, wie der Schutz gegen die massgebenden Naturgefahren gewährleistet werden kann.
Objektschutzmassnahmen
Objektschutzmassnahmen haben zum Ziel, grundsätzlich vorhersehbare Sachschäden durch gravitative Naturgefahren möglichst zu verhindern. Dabei kann es sich um permanente oder je nach Gefährdung um temporär wirkende Vorkehrungen an Gebäuden und/oder in deren unmittelbaren Umgebung handeln. Mit Objektschutzmassnahmen können in vielen Fällen mit verhältnismässig geringem Aufwand Gefährdungen für Personen und Sachwerte wirkungsvoll reduziert werden.
Objektschutzgutachten geo7
Bei Bauvorhaben im Gefahrengebiet unterstützt geo7 Bauherrschaft und Planer als ausgewiesene Experten im Bereich Naturgefahrenmanagement. Die Massnahmen werden auf die jeweilige Gefährdung, die lokale Situation sowie das konkrete Bauvorhaben abgestimmt. Dabei ist zentral, dass die Massnahmen gemeinsam mit dem Auftraggeber erarbeitet werden und so eine bestmögliche Lösung gefunden werden kann.
Die Arbeiten von geo7 bei einem Objektschutzgutachten gegen gravitative Naturgefahren resp. einem Fachgutachten Naturgefahren beinhalten u.a.:
- Gefahrenanalyse (u.a. mit Gefahren- und Intensitätskarten, digitalen Geländemodellen, Ereigniskatastern, Nutzungsplänen)
- Begehung vor Ort
- Erarbeitung von effizienten und kostengünstigen Massnahmen gemeinsam mit Bauherrschaft und Planern
- Berechnung von Einwirkungsgrössen (wie Überflutungs-, Übermurungshöhen oder Druckwerte)
- Analyse von Gefahrenverlagerungen
- Vorbereitung der je nach Kanton erforderlichen amtlichen Formulare
- Verfassen des Gutachtens, welches der Baueingabe beigelegt wird
- Beratung und Unterstützung der Bauherrschaft und Planern bei offenen Fragen